Unterschiede der Anlageformen:
Pflegeappartement oder Eigentumswohnung?
Pflegeappartement | Eigentumswohnung | |
Standort/ Lage | Eine professionell erstellte Standortanalyse inkl. Bedarfsberechnung liegt vor. | Es liegen in der Regel keine abgesicherten Entscheidungshilfen vor, subjektive Einschätzungen dienen oft als Grundlage. |
Miete/Mietrendite | Die Mietrendite liegt bei ca. 4 bis 5 %. Die Miete ist nicht abhängig vom Mietspiegel in der Region, sondern richtet sich nach den jeweiligen Pflegesatzverhandlungen. | Bei Neubau-Eigentumswohnungen liegt die markt- übliche Rendite bei 2,5 - 3,5 %. |
Vermietung | Langfristig gesicherte Mieteinnahmen durch einen i.d.R. 20-jährigen Pachtvertrag mit einem namhaften und etablierten Betreiber. | Die Vermietung der Eigentumswohnung muss vom Vermieter selbst organisiert werden. |
Appartement | Alle Pflegeappartements verfügen nahezu über die gleichen Eigenschaften. Die Investitionsentscheidung ist daher leicht zu treffen. | Viele Unsicherheiten wie ein bedarfgerechter Grundriss, stimmige Ausrichtung, Mitbewohner oder Eigentümergemeinschaft sind vorhanden |
Betriebskosten | Alle laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten werden vom Betreiber übernommen (Strom, Gas, Wasser etc.) mit Ausnahme der Kosten für Instandhaltungsrücklagen (Dach und Fach) und den Verwalter. | Der Eigentümer muss jährlich eine Nebenkosten- abrechnung erstellen. Nicht alle Nebenkosten sind umlagefähig (Reparaturen und Instandsetzungen). |
Mieterwechsel | Aufgrund langfristiger Vermietung entfällt eine wieder- kehrende Mietersuche. | Es besteht das Risiko wechselnder Mieter und damit auch ein möglicher Leerstand. |
Steuerlicher Vorteil | Die Gebäudeherstellungskosten werden über 50 Jahre mit 2% p.a. steuerlich abgeschrieben. Der nicht ab- schreibungsfähige Grundstücksanteil liegt bei ca. 10%. | Abschreibungen des Objektes im Normalfall eben- falls mit 2% p.a., der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt meist zwischen 20 und 25% und somit höher als bei einer Pflegeimmobilie. |
Instandhaltungs-kosten | Aufgrund gewerblicher Nutzung durch den Pächter kannein Großteil der Instandshaltungskosten (Dach und Fachvertrag) auf den Pächter umgelegt werden und vermietertypische Aufgaben (z.B. Wartung, Streuen im Winter). | Im Wohnraummietvertrag können Instandhaltungs- pflichten nur eingeschränkt auf die Mieter über- tragen werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. |
Risiken | Ausfall des Betreibers z.B. durch Insolvenz; statistisches Risiko < 1%. Sollte dies trotzdem passieren, kann es nur vorübergehend zu einem Mietausfall bis ein neuer Betreiber gefunden ist, kommen. Die staatlich refinanzierten Mieten fließen weiter. | Ärger mit säumigen Mietern, Zwansräumungen, Mietnomaden bis hin zur rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche und deren möglichen Verlust. |